Annahmeverweigerung bei Unternehmern
1. Ist der Kunde Unternehmer und nimmt er die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz 10 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Verkäufer das Recht vor, diesen geltend zu machen.
2. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden, der Unternehmer ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf die Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an diesen, für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis, pro Monat pauschal 15,- Euro zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Der Verkäufer behält sich vor, tatsächlich höhere Lagerkosten geltend zu machen.